Kann die Versicherung die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender
Krankheiten für mich erhöhen?
Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden
sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten
nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung
das Risiko. Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben
werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur
dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen
im Antrag falsch beantwortet hat.
Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten aus den letzten
3 Jahren die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie stationäre
Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollte man peinlichst genau notieren
und mit dem Berater besprechen. Vorsicht, wenn der Berater alles herunterspielt
und nichts in Antrag einträgt, verabschieden Sie ihn freundlich und
sehen Sie von einem Abschluss ab. Jede diagnostizierte Krankheit, auch wenn
sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird, zu
späteren Problemen führen (zu 90% innerhalb der ersten 3 Jahre!).