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Wie kann ich meine bestehende Krankenversicherung kündigen?



Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse seit 01.01.2002 mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Ein Kassenwechsel beeinhaltet jedoch die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. Das bedeutet, im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln. Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich. Eine Kündigung hat immer schriftlich - am besten per Einschreiben - zu erfolgen.

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