Wie kann ich meine bestehende Krankenversicherung kündigen?
Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte können die Mitgliedschaft
bei Ihrer Krankenkasse seit 01.01.2002 mit einer Frist von 2 Monaten zum
Ende des Kalendermonats kündigen. Ein Kassenwechsel beeinhaltet jedoch
die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen.
Das bedeutet, im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch
Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert
waren, wechseln. Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines
Arbeitgeberwechsels ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen
Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich. Eine Kündigung
hat immer schriftlich - am besten per Einschreiben - zu erfolgen.