Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert
sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei
allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen
den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können
Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient
beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher
liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen.
In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif
voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte
Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der
gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche
Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben
die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz
der Wahl.