An einer tariflichen Selbstbeteiligung muss sich der Arbeitgeber nicht beteiligen.
Dafür kommt Ihnen aber die Beitragsrückerstattung auch alleinig
zu Gute.
Beispiel:
Vater mit zwei Kindern Gesamtbeitrag EUR 490,-- mtl.
Der Arbeitgeber bezahlt genau die Hälfte - EUR 245,-- .