Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
Nachteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (PKV):
- Tarifwahl eingeschränkt, keine individuelle Gestaltung des
Versicherungsschutzes
- Kein Einfluss auf Beitragsgestaltung da Einkommensabhängig
- Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen unvorteilhaft
- Lange Bindung an die einmal gewählte Krankenkasse (18 Monate)
- Behandlung erfolgt nur durch Kassen- Vertragsärzte und Zahnärzte
- Bei stationärer Behandlung nur Anspruch auf Regelleistung
- Eingeschränkte bzw. z.T. keine Leistung bei Auslandsaufenthalten
- Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten
- Regelmäßige Zuzahlungen für Medikamente &
Heil- und Hilfsmittel
- Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten für die ersten
14 Tage
- Eingeschränkte Übernahme von Transportkosten
- Keine Kostenübernahme Heilpraktiker
- Relativ hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz
Abb.: Die Darstellung zeigt die Beitragsentwicklung bei den Krankenversicherern. Sie zeigt einen alleinstehenden Mann, selbständig ohne Kinder mit Eintrittsalter 34 im Jahr 1983, der in der Gesetzlichen Krankenkasse* Höchstbeiträge zahlt, da sein Einkommen immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Im Vergleich dazu die durchschnittlichen Beiträge, die für eine Private Krankenversicherung** zu zahlen gewesen wären.
200: Ambulante Heilbehandlung mit 100 EUR Selbstbehalt
240: Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zi. mit freier Arzt- und
Krankenhauswahl
549: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung. Für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung gelten folgende Rechnungshöchstsätze, die bei Unfall entfallen: 1000 EUR im 1. Jahr + 1000 EUR für jedes weitere Jahr. Ab dem 10. Jahr unbegrenzt.
37: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe wurde entsprechend der GKV-Leistung angepasst (z.B. 50 EUR für 1983, 80 EUR für 1999)