Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig
Tätige
ohne Einkommensgrenze privat versichern. Für Arbeitnehmer gilt
eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.
Die Versicherungspflichtgrenze bildet die Grenze zwischen
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der
Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze
verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung
wählen.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2010
in der Krankenversicherung:
- Jährliche Versicherungspflichtgrenze:
49.950 EUR bzw.
- Monatliche Versicherungspflichtgrenze
bei 12 Gehältern 4.162,50 EUR.
Abweichend davon existiert für das Jahr 2010 eine besondere
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte,
die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private
Krankenversicherung hatten.
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 45.000 EUR pro Jahr bzw. 3.750 EUR pro Monat (Brutto-Einkommen).
Selbständige
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert) Freiberufler
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
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Wie Sie ihre bestehende Krankenversicherung kündigen
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